Diese AGB gelten für alle Leistungen der Gonzi Tech UG (haftungsbeschränkt). Das Angebot richtet sich in erster Linie an Unternehmen (B2B), steht aber auch Verbrauchern (B2C) offen. Regelungen, die nur für eine der beiden Gruppen gelten, sind im Text ausdrücklich gekennzeichnet. Ergänzend gelten die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung.
Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Gonzi Tech UG (haftungsbeschränkt), An der Mannsfaust 10, 60599 Frankfurt am Main (nachfolgend „Gonzi Tech“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“) über IT-Dienstleistungen, Managed Services, Rechenzentrumsdienstleistungen (Remote Hands), die Erstellung und Betreuung von Websites sowie KI- und Automatisierungsleistungen.
Das Angebot von Gonzi Tech richtet sich in erster Linie an Unternehmen, Freiberufler und öffentliche Auftraggeber. Verbraucher können die Leistungen ebenfalls in Anspruch nehmen. Diese AGB gelten daher sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Regelungen, die ausschließlich für eine der beiden Gruppen gelten, sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Gonzi Tech stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn Gonzi Tech in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt. Diese Regelung gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern.
Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB. Vertragssprache ist Deutsch. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
Anbieter und Kontakt
Gonzi Tech UG (haftungsbeschränkt), An der Mannsfaust 10, 60599 Frankfurt am Main, Deutschland. Vertreten durch den Geschäftsführer David Joswig. Registergericht Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 139764.
Telefon: +49 69 247422680. E-Mail: [email protected]. Die vollständigen Anbieterangaben einschließlich Umsatzsteuer-Identifikationsnummer finden Sie im Impressum.
Leistungsübersicht
Gonzi Tech erbringt je nach Beauftragung insbesondere folgende Leistungen:
- IT-Support für Unternehmen und Privatkunden, per Fernwartung sowie vor Ort im Rhein-Main-Gebiet
- Managed Services und Wartungsverträge mit vereinbarten Stundenkontingenten und Reaktionszeiten
- Notfall- und Bereitschaftsdienst außerhalb der regulären Geschäftszeiten
- Remote Hands und Smart Hands in Rechenzentren am Standort Frankfurt am Main
- Netzwerk-, Server-, Cloud- und Security-Projekte, Migrationen und Audits
- Erstellung, Hosting und laufende Betreuung von Websites einschließlich Domain- und E-Mail-Diensten
- KI- und Automatisierungslösungen, Prozessautomatisierung und Systemintegration
- Technische Betreuung von Content Creators und Studio-Setups
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der gebuchten Paketbeschreibung. Beschreibungen auf der Website dienen der Orientierung und stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar.
Vertragsschluss
Die Darstellung von Leistungen und Paketen auf gonzi.tech stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
Der Kunde kann über das Kontaktformular, den Rückruf-Service, per E-Mail oder telefonisch anfragen. Gonzi Tech erstellt daraufhin ein individuelles Angebot in Textform. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde dieses Angebot in Textform annimmt oder Gonzi Tech den Auftrag in Textform bestätigt. Nimmt Gonzi Tech die Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden unmittelbar auf, gilt dies ebenfalls als Annahme.
Bei Ad-hoc-Einsätzen, Störungsmeldungen und Notfalleinsätzen kommt der Vertrag mit der telefonischen oder elektronischen Beauftragung durch den Kunden zustande. Es gilt die zum Zeitpunkt der Beauftragung veröffentlichte Preisliste, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Gonzi Tech speichert den Vertragstext und die wesentlichen Auftragsdaten. Der Kunde erhält die Auftragsdaten in Textform. Ein eigenständiger Abruf über ein Kundenkonto besteht nicht.
Der Abschluss kostenpflichtiger Verträge setzt Volljährigkeit und unbeschränkte Geschäftsfähigkeit voraus. Handelt eine Person für ein Unternehmen, sichert sie zu, zur Beauftragung berechtigt zu sein.
Art der Leistung, Dienst- und Werkvertrag
IT-Support, Managed Services, Wartung, Monitoring, Beratung, Remote Hands und laufende Betreuung sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Geschuldet ist die fachgerechte Tätigkeit nach dem anerkannten Stand der Technik, nicht ein bestimmter Erfolg. Insbesondere wird nicht geschuldet, dass eine Störung innerhalb einer bestimmten Zeit behoben oder ein bestimmtes technisches Ergebnis erreicht wird.
Die Erstellung von Websites sowie klar abgegrenzte Projektergebnisse mit definiertem Leistungsergebnis sind Werkleistungen im Sinne der §§ 631 ff. BGB und unterliegen der Abnahme.
Änderungen und Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung in Textform. Mehraufwand, der auf nachträglichen Änderungswünschen des Kunden beruht, wird nach Aufwand zu den vereinbarten Sätzen abgerechnet.
Gonzi Tech ist berechtigt, zur Leistungserbringung fachkundige Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt davon unberührt.
Servicezeiten, Reaktionszeiten und Notdienst
Reguläre Geschäftszeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von Gonzi Tech. Zeiten von Montag bis Freitag zwischen 18:00 und 08:00 Uhr sowie samstags von 08:00 bis 18:00 Uhr gelten als Nebenzeit. Sonntage, gesetzliche Feiertage sowie Samstage zwischen 18:00 und 08:00 Uhr gelten als Premiumzeit.
Eine Reaktionszeit bezeichnet den Zeitraum bis zum Beginn der qualifizierten Bearbeitung einer Störungsmeldung, nicht den Zeitraum bis zu deren Behebung. Verbindliche Reaktionszeiten bestehen ausschließlich, soweit sie in einem Wartungsvertrag, einem Managed-Services-Paket oder einer gesonderten Service-Level-Vereinbarung ausdrücklich festgelegt sind.
Einsätze außerhalb der regulären Geschäftszeiten werden zusätzlich mit der in der Preisliste ausgewiesenen Notfallpauschale sowie dem für die jeweilige Zeitkategorie geltenden Stundensatz abgerechnet, sofern der Notdienst nicht bereits im gebuchten Paket enthalten ist.
Kunden mit laufendem Wartungsvertrag oder Notfall-Abo werden gegenüber Kunden ohne Vertrag vorrangig bedient. Bei zeitgleichen Störungsmeldungen entscheidet Gonzi Tech nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung von Schwere und vertraglicher Priorisierung über die Reihenfolge der Bearbeitung.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich bereit. Dazu gehören insbesondere:
- Zugang zu den betroffenen Räumen, Systemen, Netzwerken und Geräten sowie erforderliche Zugangsdaten und Berechtigungen
- Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners und dessen Erreichbarkeit während des Einsatzes
- vollständige und zutreffende Informationen zur bestehenden Infrastruktur, zu Vorarbeiten Dritter und zu bekannten Störungen
- eine aktuelle, geprüfte Datensicherung vor jedem Eingriff in produktive Systeme
- gültige Lizenzen und Nutzungsrechte für die eingesetzte Software sowie deren Nachweis auf Anforderung
- die Berechtigung, Arbeiten an Systemen, Verträgen und Standorten Dritter zu beauftragen
- unverzügliche Meldung von Störungen mit nachvollziehbarer Fehlerbeschreibung
- erforderliche Freischaltungen, Zutrittsberechtigungen und Tickets beim Betreiber eines Rechenzentrums
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Zeiträume angemessen. Dadurch entstehende Wartezeiten und Mehraufwände werden nach Aufwand zu den vereinbarten Sätzen abgerechnet.
Fernwartung und Zugriff auf Kundensysteme
Fernwartung erfolgt ausschließlich mit Zustimmung des Kunden über verschlüsselte Verbindungen. Der Kunde kann die Zustimmung für künftige Sitzungen jederzeit widerrufen. Ein Widerruf kann dazu führen, dass vereinbarte Leistungen nicht mehr erbracht werden können.
Zugangsdaten zu Kundensystemen werden ausschließlich zweckgebunden verwendet, geschützt gespeichert und nach Vertragsende gelöscht oder an den Kunden übergeben. Administrative Eingriffe werden nachvollziehbar dokumentiert.
Die Verantwortung für eine funktionsfähige Datensicherung liegt beim Kunden, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich Gegenstand eines gesonderten Auftrags ist. Vor Eingriffen mit erhöhtem Risiko weist Gonzi Tech auf die Notwendigkeit einer Sicherung hin, soweit dies im Rahmen des Einsatzes möglich ist.
Preise und Vergütung
Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern sind alle Preise Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Es gelten die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der zum Zeitpunkt der Beauftragung auf gonzi.tech veröffentlichten Preisliste ausgewiesenen Preise. Die aktuellen Konditionen sind auf den jeweiligen Leistungsseiten einsehbar. Verbraucher erhalten den Gesamtpreis oder, wenn dieser vorab nicht bestimmbar ist, die Art der Preisberechnung einschließlich aller Nebenkosten vor Abgabe ihrer Vertragserklärung in Textform mitgeteilt.
Zeitbasierte Leistungen werden im 15-Minuten-Takt abgerechnet. Die Abrechnung beginnt mit der Aufnahme der Tätigkeit. Bei Vor-Ort-Einsätzen fällt zusätzlich die ausgewiesene Anfahrtspauschale je Einsatz an. Einsätze außerhalb des Rhein-Main-Gebiets werden gesondert vereinbart.
Bei Paketen mit monatlichem Stundenkontingent verfallen nicht genutzte Stunden gegenüber Unternehmern mit Ablauf des jeweiligen Abrechnungsmonats, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Gegenüber Verbrauchern werden nicht genutzte Stunden in den Folgemonat übertragen und verfallen erst mit Ablauf des dritten auf den Erwerb folgenden Monats. Über das Kontingent hinausgehende Leistungen werden nach Aufwand zum Stundensatz der jeweiligen Zeitkategorie abgerechnet.
Hardware, Lizenzen, Verbrauchsmaterial sowie Leistungen und Gebühren Dritter werden gesondert berechnet und vorab in Textform freigegeben, sofern sie nicht ausdrücklich im Paketpreis enthalten sind. Für solche Positionen kann Vorkasse verlangt werden.
Bei Dauerschuldverhältnissen ist Gonzi Tech berechtigt, die Preise höchstens einmal innerhalb von zwölf Monaten anzupassen, um Änderungen der Kosten für Personal, Energie, Vorleistungen Dritter und gesetzliche Abgaben auszugleichen. Die Anpassung wird mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Erhöht sich der Preis, kann der Kunde den betroffenen Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung zu diesem Zeitpunkt kündigen. Auf dieses Recht wird in der Mitteilung hingewiesen. Gegenüber Verbrauchern ist eine Erhöhung des Entgelts für Leistungen ausgeschlossen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden (§ 309 Nr. 1 BGB).
Zahlungsbedingungen und Verzug
Rechnungen werden in Textform, in der Regel per E-Mail, übermittelt und sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
Wiederkehrende Entgelte für Pakete, Wartung, Hosting und Abonnements sind monatlich im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder per SEPA-Lastschrift, sofern ein gültiges Mandat erteilt wurde. Der Einzug wird spätestens einen Werktag vorab angekündigt (verkürzte Vorabankündigung). Kosten einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift trägt der Kunde.
Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, gegenüber Unternehmern in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zuzüglich einer Pauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
Befindet sich der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung länger als 14 Tage nach Mahnung in Verzug, ist Gonzi Tech berechtigt, laufende Leistungen nach vorheriger Ankündigung in Textform bis zum Ausgleich auszusetzen. Sicherheitskritische Leistungen und die Herausgabe kundeneigener Daten bleiben davon unberührt.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht Unternehmern nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
Laufzeit und Kündigung
Verträge über einzelne Einsätze und Projekte enden mit vollständiger Erbringung der beauftragten Leistung.
Wartungsverträge und Managed-Services-Pakete werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern im Angebot keine abweichende Laufzeit vereinbart ist.
Website-Pakete mit laufendem Hosting und laufender Pflege haben die im jeweiligen Angebot ausgewiesene Mindestlaufzeit. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Mindestlaufzeit höchstens 24 Monate (§ 309 Nr. 9 BGB). Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag nur auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat (§ 312k BGB).
Kündigungen bedürfen der Textform, beispielsweise per E-Mail an [email protected]. Verträge werden nicht über einen unmittelbaren Bestellvorgang auf dieser Website geschlossen. Eine Kündigung ist ohne Angabe von Gründen formlos in Textform möglich.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Gonzi Tech insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug, bei rechtswidriger Nutzung der Leistungen oder bei nachhaltiger Verletzung von Mitwirkungspflichten.
Nach Vertragsende übergibt Gonzi Tech dem Kunden auf Anforderung die kundeneigenen Zugangsdaten, Konfigurationen und Daten in einem gängigen Format. Der Kunde hat 30 Tage ab Vertragsende Zeit, die Daten abzurufen. Danach werden sie gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Ein darüber hinausgehender Migrationsaufwand wird nach Aufwand berechnet.
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Einzelheiten, Fristen und Folgen sowie das Muster-Widerrufsformular sind der Widerrufsbelehrung zu entnehmen, die Bestandteil dieser AGB ist.
Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungsverträgen vorzeitig, wenn Gonzi Tech die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass Gonzi Tech mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, etwa bei einem Notfalleinsatz, so schuldet er im Fall eines Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen. Der Wertersatz bemisst sich anteilig am vereinbarten Gesamtpreis.
Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Website-Erstellung, Hosting und Website-Pakete
Grundlage der Websiteerstellung ist das vom Kunden freigegebene Konzept. Der Kunde prüft Entwürfe und Zwischenstände zeitnah und erteilt Freigaben in Textform. Freigegebene Stände gelten als vereinbart.
Nach Fertigstellung fordert Gonzi Tech den Kunden in Textform zur Abnahme auf. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Aufforderung wesentliche Mängel in Textform benennt. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn Gonzi Tech in der Aufforderung ausdrücklich auf die Folgen einer unterlassenen Mängelanzeige hinweist (§ 640 Abs. 2 BGB). Nimmt der Kunde die Website unbeanstandet in den Produktivbetrieb, liegt darin regelmäßig eine konkludente Abnahme. Gegenüber Verbrauchern bleibt es in jedem Fall bei den Voraussetzungen des § 640 Abs. 2 BGB.
Die im gebuchten Paket ausgewiesene Anzahl an Korrekturschleifen und Änderungen ist verbindlich. Darüber hinausgehende Wünsche werden nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz abgerechnet.
Der Kunde stellt alle Inhalte wie Texte, Bilder, Logos, Videos und Daten rechtzeitig bereit und sichert zu, dass er über die erforderlichen Nutzungs-, Marken- und Persönlichkeitsrechte verfügt. Der Kunde stellt Gonzi Tech von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund vom Kunden bereitgestellter oder freigegebener Inhalte geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
Die Erstellung, Prüfung oder Pflege von Rechtstexten wie Impressum, Datenschutzerklärung, AGB oder Widerrufsbelehrung ist nicht Bestandteil der Leistung. Gonzi Tech erbringt keine Rechtsberatung. Die Prüfung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt liegt in der Verantwortung des Kunden.
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den eigens für ihn erstellten Arbeitsergebnissen. An eingesetzten Frameworks, Bibliotheken, Templates, Schriften, Stockmaterial und Open-Source-Komponenten gelten ausschließlich die Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber. Gonzi Tech behält das Recht, allgemeine Bausteine, Konzepte, Verfahren und Know-how weiter zu verwenden.
Hosting, Domains und E-Mail-Postfächer werden über Dienstleister mit Rechenzentren in der Europäischen Union bereitgestellt. Domains werden im Auftrag und auf Wunsch des Kunden registriert. Auf Verlangen wird die Domain nach Vertragsende zu einem anderen Anbieter transferiert. Der Kunde erhält den erforderlichen Auth-Code, sofern keine offenen Forderungen bestehen.
Gonzi Tech strebt eine Verfügbarkeit des Hostings von 99 Prozent im Jahresmittel an. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster sowie Ausfälle, die Gonzi Tech nicht zu vertreten hat, insbesondere Störungen bei Vorleistungsanbietern, Angriffe aus dem Netz und höhere Gewalt. Ein weitergehendes Service Level besteht nur bei gesonderter Vereinbarung.
Der Kunde ist für die auf der Website veröffentlichten Inhalte verantwortlich. Rechtswidrige Inhalte sind untersagt. Gonzi Tech ist berechtigt, Inhalte nach Kenntnis von einer klaren Rechtsverletzung nach vorheriger Ankündigung vorübergehend zu sperren, bei akuter Gefahr für Dritte oder die Infrastruktur auch ohne Vorankündigung.
Managed Services und Wartungsverträge
Managed-Services-Pakete umfassen das im Angebot ausgewiesene monatliche Stundenkontingent, die vereinbarte Reaktionszeit, die vereinbarte Servicezeit sowie die dort beschriebenen Zusatzleistungen wie Monitoring, Patchmanagement, Dokumentation und priorisierte Bearbeitung.
Managed Services sind Dienstleistungen. Ein bestimmter Betriebszustand, eine bestimmte Verfügbarkeit der Kundensysteme oder das Ausbleiben von Störungen wird nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich ein Service Level vereinbart wurde.
Monitoring- und Alarmierungsleistungen setzen voraus, dass die überwachten Systeme technisch erreichbar sind und der Kunde erforderliche Schnittstellen bereitstellt. Für Störungen, die außerhalb der vereinbarten Servicezeit auftreten, gelten die Regelungen zum Notdienst.
Empfehlungen zur Absicherung, insbesondere zu Backup, Patchständen, Firewall und Zugriffsrechten, sind vom Kunden zu entscheiden. Setzt der Kunde eine dokumentierte Empfehlung nicht um, haftet Gonzi Tech nicht für Schäden, die auf dieser Entscheidung beruhen.
Remote Hands und Rechenzentrumsdienstleistungen
Remote Hands und Smart Hands sind weisungsgebundene Tätigkeiten an der Infrastruktur des Kunden in Rechenzentren. Gonzi Tech führt die vom Kunden erteilte Arbeitsanweisung sorgfältig aus. Eine Pflicht zur inhaltlichen Prüfung der Anweisung besteht nicht. Erkennt Gonzi Tech offensichtliche Risiken, wird der Kunde vor Ausführung darauf hingewiesen.
Der Kunde sichert zu, dass er zur Beauftragung von Arbeiten an der betroffenen Hardware berechtigt ist, die erforderliche Zutrittsberechtigung beim Betreiber des Rechenzentrums veranlasst hat und dass die Hausordnung sowie die Bedingungen des Betreibers eingehalten werden können. Zusätzliche Gebühren des Betreibers trägt der Kunde.
Abrechnungsfähige Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen am vereinbarten Standort. Wartezeiten bei Einlasskontrolle, Begleitung und Freischaltung, die Gonzi Tech nicht zu vertreten hat, gelten als Arbeitszeit.
Wird ein verbindlich vereinbarter Termin später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn abgesagt oder verschoben, wird der vorgesehene Aufwand zu 50 Prozent, mindestens jedoch mit einer Stunde, berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands unbenommen.
Für Schäden an Hardware, Datenträgern oder Konfigurationen haftet Gonzi Tech nach den Regelungen dieser AGB zur Haftung. Der Kunde stellt sicher, dass sicherheitskritische Systeme redundant ausgelegt und aktuell gesichert sind.
KI- und Automatisierungsleistungen
Ergebnisse KI-gestützter Systeme werden statistisch erzeugt und können unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sein. Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung der erzeugten Inhalte für einen bestimmten Zweck wird nicht übernommen.
Der Kunde prüft die Ergebnisse vor dem produktiven Einsatz und vor Veröffentlichung eigenverantwortlich. Bei Anwendungen mit rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder finanziellen Auswirkungen ist eine menschliche Kontrolle zwingend erforderlich.
Werden Modelle, Schnittstellen oder Dienste Dritter eingesetzt, gelten zusätzlich deren Nutzungsbedingungen. Änderungen, Preisanpassungen, Nutzungsbeschränkungen oder die Einstellung solcher Dienste durch den Drittanbieter berechtigen Gonzi Tech, die betroffene Leistung nach Ankündigung anzupassen oder durch eine gleichwertige Lösung zu ersetzen. Nutzungsabhängige Kosten Dritter trägt der Kunde.
Der Kunde verantwortet die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten und verarbeiteten Daten, insbesondere die datenschutzrechtliche Zulässigkeit, bestehende Geheimhaltungspflichten sowie die Erfüllung der ihn als Betreiber treffenden Pflichten nach der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz.
Störungen, Mängel und Gewährleistung
Bei Dienstleistungen erfolgt die Nacherfüllung durch erneute ordnungsgemäße Leistungserbringung, soweit dies möglich und zumutbar ist.
Bei Werkleistungen hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, wird sie verweigert oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz nach Maßgabe dieser AGB verlangen.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Gegenüber Unternehmern verjähren Ansprüche wegen Mängeln an Werkleistungen innerhalb von zwölf Monaten ab Abnahme. Ausgenommen sind Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Übernahme einer Garantie sowie Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Unternehmer haben offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung oder Abnahme in Textform zu rügen. Andernfalls gilt die Leistung insoweit als vertragsgemäß.
Kein Mangel liegt vor bei Störungen, die auf unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige Eingriffe des Kunden oder Dritter, fehlerhafte oder veraltete Fremdsoftware, defekte Hardware, fehlende Updates trotz Empfehlung oder auf Ausfälle bei Vorleistungsanbietern zurückgehen.
Haftung
Gonzi Tech haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Gonzi Tech nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Für den Verlust von Daten haftet Gonzi Tech im Rahmen der vorstehenden Regelungen nur bis zu dem Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten aus einer ordnungsgemäß erstellten Sicherung erforderlich gewesen wäre. Dies gilt nicht, wenn die Erstellung der Sicherung selbst ausdrücklich beauftragte Leistung war.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Schäden aus Ausfällen von Vorleistungsanbietern, Netzbetreibern oder Cloud-Diensten, soweit Gonzi Tech diese nicht zu vertreten hat. Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen dieses Paragrafen gelten nicht in den Fällen der unbeschränkten Haftung nach Absatz 1.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von Gonzi Tech. Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden.
Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung von ihrer Leistungspflicht. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Feuer, Stromausfälle großen Umfangs, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen, behördliche Maßnahmen, Streiks, Pandemien sowie großflächige Angriffe auf die Netzinfrastruktur.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich. Dauert die Störung länger als sechs Wochen an, kann jede Partei den betroffenen Vertrag außerordentlich kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Gonzi Tech verarbeitet personenbezogene Daten nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Einzelheiten zur Verarbeitung im Rahmen des Websitebetriebs sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
Erhält Gonzi Tech im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten, für die der Kunde Verantwortlicher ist, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Ein entsprechendes Vertragsmuster stellt Gonzi Tech auf Anfrage bereit.
Gonzi Tech verpflichtet die eingesetzten Personen auf Vertraulichkeit, unterhält angemessene technische und organisatorische Maßnahmen und setzt Unterauftragnehmer nur nach den Vorgaben des Auftragsverarbeitungsvertrags ein. Eingesetzte Rechenzentren befinden sich in der Europäischen Union.
Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich, insbesondere technische Daten, Zugangsdaten, Netzpläne, Preise und Geschäftsinterna. Sie verwenden diese ausschließlich zur Vertragserfüllung.
Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitspflicht bekannt werden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. In letzterem Fall informiert die offenlegende Partei die andere Partei, soweit zulässig, vorab.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer des Vertrags und drei Jahre über dessen Beendigung hinaus. Gesetzliche Geheimnisschutzpflichten bleiben unberührt.
Referenznennung
Gonzi Tech darf den Kunden mit Namen und Logo als Referenz nennen, sofern der Kunde zuvor in Textform zugestimmt hat. Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Änderungen dieser AGB
Gonzi Tech kann diese AGB bei Dauerschuldverhältnissen ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung, veränderte technische Rahmenbedingungen oder eine Erweiterung des Leistungsangebots erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
Die Änderung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Gegenüber Unternehmern gilt die Änderung als angenommen, wenn der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens und auf das Widerspruchsrecht wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Gegenüber Verbrauchern wird eine Änderung nur wirksam, wenn der Verbraucher ihr ausdrücklich zustimmt. Ein Schweigen des Verbrauchers gilt nicht als Zustimmung.
Widerspricht der Kunde, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Beide Parteien können den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens ordentlich kündigen. Wesentliche Änderungen von Leistungsinhalt und Preis werden nicht auf diesem Weg vorgenommen, sondern bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
Streitbeilegung
Für die außergerichtliche Klärung von Meinungsverschiedenheiten erreichen Sie uns unter [email protected]. Wir bemühen uns, jedes Anliegen unmittelbar mit dem Kunden zu lösen.
Gonzi Tech ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet (§ 36 VSBG).
Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte
Gelieferte Hardware, Ersatzteile, Datenträger und Lizenzmedien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Gonzi Tech. Gegenüber Unternehmern bleibt das Eigentum bis zum Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vorbehalten.
Der Kunde behandelt Vorbehaltsware pfleglich und zeigt Zugriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, unverzüglich in Textform an. Unternehmer dürfen Vorbehaltsware vor vollständiger Bezahlung nur im gewöhnlichen Geschäftsgang weiterveräußern. Die daraus entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Rechnungswerts an Gonzi Tech ab; Gonzi Tech nimmt die Abtretung an.
Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 Prozent, gibt Gonzi Tech auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigener Wahl in Höhe des übersteigenden Betrags frei. An Geräten, die Gonzi Tech zur Reparatur, Bearbeitung oder Konfiguration überlassen werden, steht Gonzi Tech das gesetzliche Unternehmerpfandrecht nach § 647 BGB zu. Ein Zurückbehaltungsrecht wird nicht ausgeübt, soweit dadurch sicherheitskritische Systeme des Kunden betroffen wären oder sein Geschäftsbetrieb unverhältnismäßig beeinträchtigt würde. Kundeneigene Daten werden in keinem Fall zurückgehalten.
Zulässige Nutzung von Hosting, E-Mail und bereitgestellten Systemen
Für Hosting, E-Mail-Postfächer, Cloud-Ressourcen und sonstige von Gonzi Tech bereitgestellte Systeme gilt: Untersagt sind insbesondere
- der Versand unverlangter Werbung und jede Form von Spam
- die Speicherung oder Verbreitung von Schadsoftware, Phishing-Inhalten und Anleitungen zu Angriffen
- rechtswidrige Inhalte, insbesondere Verletzungen von Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechten
- Angriffe auf fremde Systeme, Portscans und das Umgehen von Zugangsbeschränkungen
- eine Ressourcennutzung, die den Betrieb anderer Kunden oder der Plattform spürbar beeinträchtigt
- die Weitergabe von Zugängen an unberechtigte Dritte
Bei einem Verstoß fordert Gonzi Tech den Kunden zur Abhilfe auf und sperrt die betroffene Leistung nach fruchtlosem Fristablauf. Bei Gefahr im Verzug, insbesondere bei laufendem Missbrauch, aktiver Schadsoftware oder Gefährdung Dritter, erfolgt die Sperrung sofort und die Information unverzüglich danach. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen besteht ein Recht zur außerordentlichen Kündigung.
Der Kunde stellt Gonzi Tech von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden Verletzung dieser Nutzungsregeln beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Kosten, die Gonzi Tech durch einen vom Kunden zu vertretenden Missbrauch entstehen, insbesondere Aufwand für Bereinigung und Blacklist-Entfernung, trägt der Kunde nach Aufwand.
Nutzungsrechte an Skripten, Konfigurationen und Automatisierungen
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, die eigens für ihn erstellten Skripte, Konfigurationen, Automatisierungen und Dokumentationen im eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen, zu ändern und zu vervielfältigen. Die Weitergabe an Dritte und die Unterlizenzierung bedürfen der Zustimmung in Textform.
Allgemeine Bausteine, Vorlagen, Werkzeuge, Verfahren und Know-how verbleiben bei Gonzi Tech und dürfen weiter verwendet werden. Eingesetzte Open-Source-Komponenten unterliegen ausschließlich ihren jeweiligen Lizenzbedingungen; Gonzi Tech weist die verwendeten Lizenzen auf Anfrage in Textform aus.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Frankfurt am Main. Gonzi Tech bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn sich in diesen AGB eine Regelungslücke zeigt.
An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung und zur Ausfüllung einer Regelungslücke treten die gesetzlichen Vorschriften. Eine Ersetzung durch das wirtschaftlich Gewollte findet nicht statt, weil eine solche Ersetzungsklausel gegenüber Verbrauchern nach § 306 Abs. 2 BGB unwirksam wäre.
Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und einer individuellen Vereinbarung in Textform gilt die individuelle Vereinbarung. Stand dieser Fassung: 24. August 2026.
